Immobilien Lexikon: Schlüsselfertig - Substanzwert
Schlüsselfertig
Beim Kauf einer schlüsselfertigen Immobilie braucht sich der Bauherr nicht um die Fertigstellung zu kümmern. Er hat von der Planung bis zur vollständigen Fertigstellung nur einen Ansprechpartner, zum Beispiel einen Bauträger oder Generalunternehmer.
Schufa
Abkürzung von: Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung Die Schufa erhält von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Diese Informationen stellt sie den Banken auf Anfrage zur Verfügung - selbstverständlich unter der strengen Beachtung des Datenschutzes.
Schuldnertausch
ist der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers. Die Schuldübernahme bedarf der Zustimmung der Bank. Die Zustimmung wird in der Regel gegeben, sofern der neue Schuldner hinsichtlich seiner Bonität mindestens genau so gut steht wie der bisherige Kreditnehmer.
Selbstauskunft
Bei der Selbstauskunft handelt es sich um ein vom Kreditgeber vorbereitetes Formular, welches vom Antragsteller auszufüllen ist. Im wesentlichen werden Fragen zur Einkommens- und Vermögenssituation gestellt. Für den Kreditgeber sind diese Informationen notwendige Voraussetzung, um die Kreditwürdigkeit zu prüfen und somit über die Vergabe des Kredites entscheiden zu können. Die vom Antragsteller abgegebenen Angaben müssen durch entsprechende Dokumente (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnung, Einkommensteuerbescheide, usw.) nachgewiesen werden.
Sicherungshypothek
Die Sicherungshypothek ist eine streng akzessorische Hypothek die unbedingt an ein Bestehen der Forderung geknüpft ist. Die Sicherungshypothek ist nicht verkehrsfähig und daher kein geeignetes Kreditsicherungsmittel. Praktische Bedeutung hat sie als Zwangshypothek, die ein Gläubiger (z.B. Handwerker) wegen einer titulierten Forderung gegen den Willen des Eigentümers ins Grundbuch eintragen lassen kann.
Sonderabschreibung
Abschreibung zu erhöhten Sätzen. Der Begriff bezieht sich meist auf die besondre Regelung der Abschreibung für vermietete Objekte in den neuen Bundesländern (Grundlage: Fördergebietsgesetz). Von 1991 bis 1996 betrug der Abschreibesatz 50 Prozent innerhalb von 1 bis fünf Jahren, von 1997 bis Ende 1998 konnten nur noch bis zu 25 Prozent für Wohn-, 20 Prozent für Gewerbeimmobilien beziehungsweise 40 Prozent bei Modernisierungsobjekten abgeschrieben werden.
Sonderausgaben
Bestimmte Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, die steuermindernd von den Einkünften abgesetzt werden dürfen (z. B. Kosten vor Bezug eines Eigenheims Vorkosten , Aufwendungen für die Altersvorsorge)
Sondereigentum
Ist ein dem Volleigentum weitestgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung. Der Sondereigentümer kann über sein Eigentum grundsätzlich frei verfügen. Spekulationsfrist Frist, nach deren Ablauf der Erlös aus dem Verkauf einer Kapitalanlage steuerfrei ist. Bei Immobilien beträgt die Frist 10 Jahre, bei offenen Immobilienfonds und Immobilienaktien ein Jahr.
Substanzwert
Wert einer Immobilie, ausgedrückt als derjenige Geldbetrag, der notwendig wäre, um das Grundstück zu kaufen und die Immobilie neu zu errichten. Abgezogen wird der Wertverlust durch Abnutzung. Nicht berücksichtigt hierbei wird der Ertragswert der Immobilie. Substanzwert und Marktwert sind deshalb meist unterschiedlich hoch.
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