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Lexikon von Ihrem Makler bzw. Immobilienmakler aus Lübeck

Immobilien Lexikon: Haushaltspauschale - Hypothekendarlehen

Haushaltspauschale

Die Bank prüft vor Darlehensgewährung im eigenen Interesse, ob nach Abzug aller Belastungen ein ausreichender Betrag zum Bestreiten des normalen Lebensunterhalts verbleibt. Hierfür haben wir Mindestsätze (Haushaltspauschalen) festgesetzt. Die Monatspauschalen lauten verschieden je nach Bank , hier ein Beispiel:

  • 1-Personen-Haushalt € 750,00
  • 2-Personen-Haushalt*) € 1.000,00
  • je Kind € 150,00


*) bei gesamtschuldnerischer Haftung. Für eine vierköpfige Familie mit einem Einkommen bedeutet dies, dass monatlich mindestens € 1.300,00 für den Lebensunterhalt verbleiben müssen.

Herstellungskosten

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung oder Erwerb einer Immobilie stehen. Beim Erwerb von fertigen Gebäuden spricht man von Erwerbs- oder Anschaffungskosten statt von Herstellungskosten. Herstellungskosten sind danach im einzelnen: die Grundstückskosten einschließlich Erschließungskosten; die Kosten der Errichtung des Gebäudes (Baukosten); die Baunebenkosten (Architekten-, Ingenieur- und Behördenleistungen, während der Bauzeit anfallende Zinsen etc.); Kosten für die Außenanlagen sowie sonstige Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten, Makler- und sonstige Gebühren, Grunderwerbsteuer , Damnum etc.). Zu den Anschaffungskosten zählen der (angemessene) Kaufpreis, eventuelle Renovierungs- und Modernisierungskosten; Nebenkosten ( Herstellungskosten ). Die Gesamtkosten sind maßgebliche Größe für die Berechnung der AfA.

HOAI

Honorarordnung für Architekten und Bauingenieure. Sie gibt die Honorare für die einzelnen Leistungen der Architekten und Ingenieure.

Hypothek

Dingliche Sicherung einer persönlichen Forderung an einem Grundstück. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek abhängig von der ihr zugrundeliegenden Forderung. Ist die persönliche Forderung bezahlt, so erlischt auch die Hypothek. Dies hat dazu geführt, dass heute Hypotheken weitestgehend von Grundschulden ersetzt wurden (Reduzierung von Kosten und Arbeitsaufwand).

Hypothekenbanken (Realkreditinstitute)

Hauptaufgabe ist die Gewährung von mittel- und langfristigen Krediten in Form von Hypotheken und Kommunaldarlehen, aus der der Wohnungsbau finanziert wird. Die Refinanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen. Hypothekenbanken unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen (Hypothekenbankgesetz).

Hypothekendarlehen

Hypothekendarlehen werden Darlehen, welche durch Grundpfandrechte gesichert sind bezeichnet. Aufgrund der hohen Sicherheit durch die Verpfändung der Immobilie, sind Hypothekendarlehen eine der günstigsten Form der Darlehensaufnahme.

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