Immobilien Lexikon: Bankvorausdarlehen - Bürgschaft
Bankvorausdarlehen
Das Bankvorausdarlehen dient der Vorfinanzierung eines Bausparvertrages. Bereits vor Zuteilung besteht die Möglichkeit, den Bausparvertrag vor- oder zwischenfinanzieren zu lassen. Man erhält ein Darlehen in Höhe der Bausparsumme. Dieses wird abgelöst, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird. Während der Laufzeit des Bankvorausdarlehens sind nur Zinsen und keine Tilgung (Tilgungsaussetzung) zu zahlen; dafür ist der Bausparvertrag zu besparen.
Bauantrag
Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
- Der Bauantragsvordruck muss vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterschrieben sein.
- Der Entwurfsverfasser muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
- Es muss ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschossfläche beigefügt sein.
- Die Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) müssen im Maßstab 1:100 angelegt sein.
- Die Berechnung des Bruttorauminhaltes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) sowie Angaben zur Hochbaustatistik müssen beigelegt sein.
- Der Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis ist vorzulegen (im vereinfachten Genehmigungsverfahren erst bei Baubeginn zusammen mit dem Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners.
Baugenehmigung
Wer eine Immobilie bauen will, braucht eine behördliche Erlaubnis. Der Bauherr stellt dazu einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt.
Baukindergeld
Zusätzlich zur Grundförderung erhalten Bauherren und Käufer von eigengenutzten Immobilien während des achtjährigen Förderzeitraums pro Jahr und Kind eine Zulage von € 800,--. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind im Förderzeitraum zum Haushalt gehört und entsprechend Kindergeld oder ein steuerlicher Kinderfreibetrag gewährt wird.
Bauspardarlehen
Häufig nachrangiges (Rangstelle) Baufinanzierungsdarlehen einer Bausparkasse. Bauspardarlehen unterliegen in der Regel einer wohnwirtschaftlichen Verwendung.
Bauträger
Unternehmen, das in eigenem Namen auf eigene Rechnung oder auf fremde Rechnung gewerbsmäßig Bauvorhaben durchführt.Errichtet das Bauträgerunternehmen Immobilien für eigene Rechnung, so vermarktet es sie nach Errichtung.
Baunebenkosten
Summe der Kosten, die bei der Errichtung von Bauten zusätzlich neben den Baukosten aufgewandt werden müssen, z. B. Architektenhonorar, Kosten der Statiker und Prüfingenieure, Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren und für amtliche Prüfungen (z. B. Bauabnahmen). Die Kosten können zusätzlich zu den reinen Baukosten zwischen 10 % und 20 % der Gesamtkosten ausmachen. Hinzukommen ggf. Finanzierungskosten, wie z. B. Damnum, Bearbeitungsgebühren, Schätzgebühren, Bauzeitzinsen und Bereitstellungszinsen.
Beleihungsgrenze
Höhe des Beleihungswertes, bis zu dessen Höhe ein erstrangiges Darlehen vergeben wird. Bei Hypothekendarlehen liegt die Beleihungsgrenze in der Regel bei 60 % gelegentlich ist sie auch höher.
Beleihungswert
Der Beleihungswert wird durch das finanzierende Kreditinstitut festgelegt. Er reflektiert den Wert der Immobilie unter Würdigung der besonderen Sicherheitsbedürfnisse des Kreditinstitutes. Dies hat zur Folge, dass der Beleihungswert einer Immobilie i.d.R. 10-15% unter den Baukosten (bei Neubau) bzw. dem Kaufpreis (bei Kauf) liegt. Aus dem Beleihungswert wird der für die Konditionierung entscheidende Beleihungsauslauf ermittelt.
Bereitstellungszinsen
Gebühr, die erhoben wird, wenn ein vereinbartes Darlehen bis zu einem festen Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen wurde.
Bewirtschaftungskosten
Kosten für die laufende Unterhaltung einer Immobilie, z. B. Heizkosten, Grundsteuer, Feuerversicherungsbeiträge, Reparaturen. Unterscheidung in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten. Letztgenannte dürfen nicht mit dem Mieter abgerechnet werden.
Bonität
Verpflichtung der Bank, aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§18KWG) bei ihrer Kreditentscheidung die Kreditwürdigkeit des Kunden zu prüfen, d. h. ob nach Abzug der für eine angemessene Lebensführung erforderlichen Beträge von den regelmäßig, nachhaltig erzielten Einkünften die laufenden Kreditkosten inklusive Sicherheitspuffer gedeckt sind. Des weiteren erfolgt eine Prüfung über die bisherige Einhaltung von Kreditverpflichtungen. Zu diesem Zweck werden häufig Auskünfte (Schufa) eingeholt. Die Bonität ist somit ein Qualitätsmerkmal des Schuldners.
Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bei Nichtzahlung des Dritten (Schuldners) einzustehen - der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen (selbstschuldnerische Bürgschaft).
Copyright © Nowatzki Immobilien - Alle Rechte vorbehalten.






