Immobilien Lexikon: Abgeschlossenheitsbescheinigung - AuszahlungskursImmobilienmakler Lübeck
Übersicht: Abgeschlossenheitsbescheinigung - Abnahmeverpflichtung - Abschreibungen - Abteilung I - III des Grundbuches - Abtretung - Anderkonto - Anschaffungs- und Herstellungskosten - Anschlussfinanzierung - Auflassungsvormerkung - Ausgabeaufschlag (Agio) - Auszahlung - Auszahlungskurs
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Nur wenn eine Wohnung in sich abgeschloßen ist kann Wohnungseigentum eingeräumt werden. Zum Nachweiß der Abgeschlossenheit erbringt die Bauaufsichtsbehörde die auch für die Baugeehmingung zuständing ist, eine Abgeschlosseheitsbescheinigung. Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn sie einen eigenen abschließbaren Zugang vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat. Auch zusätzliche Räume außerhalb des Zuganges können zur abgeschlossenen Wohnung gehören. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan der Teilungserklärung beizufügen und dem Grundbuchamt einzureichen.
Abnahmeverpflichtung
Die Verpflichtung des Darlehensnehmers, das Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist in Anspruch zu nehmen.
Abschreibungen
Berechnung des Werverlusts eines Wirschaftsgutes nach gesetzlichen Vorschriften. Abschreibungen senken das zu versteuernde Einkommen und seken damit die Steuerlast, ohne dass damit Ausgaben verbunden sind. Eine Faustregel besagt, das aus Verlusten niemals Gewinne werden.
Abteilung I - III des Grundbuches
Das Grundbuch unterteilt sich in drei Abteilungen: Die erste Abteilung gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse. Die zweite Abteilung verzeichnet alle Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks. Die dritte Abteilung beinhaltet alle Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, mit denen ein Grundstück belastet ist.
Abtretung
Übertragung eines Rechtes auf einen neuen Gläubiger oder Darlehensgeber. Praktisch bedeutsam ist die Abtretung einer Grundschuld bei Umschuldungen. Sie erübrigt die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch zugunsten des neuen Darlehensgebers. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Bedingungen der abzutretenden Grundschuld seinen Anforderungen entsprechen (Zinssatz , Nebenleistungen, Vollstreckbarkeit). Auch die Teilabtretung von Grundschulden ist möglich. Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Bausparverträgen oder Lebensversicherungen (Tilgungsaussetzung).
Anderkonto
Bankkonto, das nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die einem besonderen Standesrecht unterliegen (z.B. Notare), eröffnet wird zur vorübergehenden Verwahrung von Fremdgeldern. Das Notaranderkonto ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung, auch wenn die zur Sicherheit bestellte Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Aufwendungen, die mit der Herstellung einer Immobilie in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen oder die bei der Erstellung einer Immobilie anfallen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten neben dem Kaufpreis bzw. den Ausgaben für die Errichtung des Gebäudes auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision, Erschließungskosten und Finanzierungskosten.
Anschlussfinanzierung
Vor Ablauf der Zinsbindungsfrist des Darlehens können Sie die neuen Konditionen (Bedingungen) mit Ihrer Bank neu verhandeln. In der Regel erhalten Sie automatisch ein Angebot Ihrer Bank. Durch Umschuldung und Wechsel des Kreditinstitutes entstehen Kosten (z. B. Beglaubigungskosten für die Abtretungserklärung der Grundschuld, Eintragungsgebühren beim Grundbuchamt, evtl. Kosten für eine neue Schätzung.
Auflassungsvormerkung
Sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer ein Objekt z.B. an eine weitere Personverkauft und/oder mit Grundpfandrechten belastet, die nicht mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen.
Ausgabeaufschlag (Agio)
Aus dieser beglaubigten Katasterhandzeichung (meist im Maßstab 1:500) ist die Lage des Grundstücks, die Grundstücksgröße u. a. ersichtlich.
Auszahlung
Auszahlung (Valutierung)des Darlehens erfolgt erst, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sind gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Darlehen dann trotzdem vorher ausgezahlt werden, sofern auf ein Notaranderkonto gezahlt wird oder eine Notarbestätigung zur Erfüllung der Voraussetzungen vorliegt. In diesen Fällen trägt dann der Notar Gewähr für die korrekte Verwendung der Darlehenssumme. Bei fertigen Gebäuden wird das Darlehen üblicherweise in einem Betrag, beiNeubauten entsprechend dem Baufortschritt in Teilbeträgen ausgezahlt. Grundlage für die Teilauszahlung ist häufig die MaBV.
Auszahlungskurs
Ist der Prozentsatz des Darlehensbetrages nach Abzug des vereinbarten Disagios.
Copyright © Nowatzki Immobilien - Alle Rechte vorbehalten.






